AGB

I. Allgemeines

1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt)
regeln den Erwerb von Waren durch den Kunden bei der Firma Blickdicht
(nachfolgend "Blickdicht" genannt) und gelten für alle Bestellungen.

2.
Kunden sind Verbraucher und Unternehmer.

Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann.

Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen
oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.

3.
Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch Blickdicht schriftlich
zugestimmt.

4.
Alle Informationen und Daten, die zu einer schnellen und rationellen
Auftragsabwicklung notwendig sind, werden auf Datenträgern erfasst,
gespeichert und nach gesetzlicher Vorgabe vernichtet/gelöscht.

II. Vertragsschluss

1.
Die in dem Onlineshop von Blickdicht angegebenen Waren und Preise sind
keine verbindlichen Angebote, sondern stellen lediglich Informationen für den
Kunden dar.

Zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes wählt der Kunde die gewünschte
Ware in der gewünschten Menge in den Warenkorb.

Durch Anklicken des Buttons "Jetzt zahlungspflichtig bestellen" akzeptiert
der Kunde die AGB von Blickdicht und gibt eine Bestellung (Bestellung) und
damit ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages
zwischen ihm und Blickdicht ab.

2.
Nach Abgabe der Bestellung erhält der Kunde per e-mail eine Bestätigung über
den Eingang der Bestellung.

3.
Ein verbindlicher Vertrag zwischen Blickdicht und dem Kunden kommt erst
dann zustande, wenn Blickdicht entweder dem Kunden per e-mail eine
Auftragsbestätigung zukommen lässt oder aber die Ware an den Kunden
übersendet.

4.
Der Vertragstext selbst wird durch Blickdicht nicht gespeichert.

Die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB von Blickdicht sind für den
Kunden jedoch aus der Auftragsbestätigung ersichtlich und können durch den
Kunden in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.

5.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Vertragspartner des Kunden
ist ausschließlich Blickdicht.

III. Preise und Versandkosten

1.
Die Preise für die Waren (Preise) erfährt der Kunde im Onlineshop von
Blickdicht.

2.
Die Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer und Kosten für die Verpackung. Gesonderte Verpackungen und
Versandkosten werden zusätzlich berechnet.

3.
Soweit der Kunde im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit handelt, gelten
die Nettopreise ohne Umsatzsteuer als Grundlage, gegenüber Verbrauchern
sind die Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer maßgeblich.

IV. Zahlung

1.
Über den durch den Kunden zu zahlenden Kaufpreis erstellt die Blickdicht eine
Rechnung.

Der aus der Rechnung ersichtliche Betrag ist sofort zur Zahlung fällig, wenn
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Erfolgt eine
Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum tritt Verzug ein,
ohne dass es einer Mahnung bedarf.

2.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist
gegen die Zahlungsforderung von Blickdicht nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften kann nicht
geltend gemacht werden.

3.
Die Möglichkeit eines Skontoabzuges besteht nicht.

V. Widerrufsrecht

Soweit der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht
zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen
ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung zu widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung an dem der Kunde oder ein von
ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer der Ware ist, die Waren in
Besitz genommen hat.

Zur Wahrung des Widerrufs genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs,

wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, e-
mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an die Firma Blickdicht, Hüttenberg 1a,

38871 Nordharz OT Abbenrode. Ein Musterwiderrufsformular ist als Anlage 1
diesen AGB beigefügt.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Blickdicht Ihnen alle Zahlungen, die
Blickdicht von Ihnen erhielt, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der
Lieferung als die angebotene Standardlieferung gewählt wurde), spätestens
binnen vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Ware bei
Blickdicht wieder zurückgelangt ist.

Für die Rückzahlung verwendet Blickdicht dasselbe Zahlungsmittel, mit dem
der Kunde die Zahlung erbracht hat, es sei denn, es wurde mit dem Kunden
ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.

Blickdicht kann die Rückzahlung verweigern, bis die Ware Blickdicht
zurückgewährt wurde oder aber der Kunde den Nachweis geführt hat, dass die
Ware zurückgesandt wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Kunde hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen
vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde Blickdicht über den Widerruf
unterrichtet hat, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
wenn der Kunde die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

Blickdicht trägt die Kosten der Rücksendung der Ware.

Für einen etwaigen Wertverlust der Ware muss der Kunde nur aufkommen,
wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang
zurückzuführen ist.

Das dem Kunden nach Maßgabe der Ziffer V. eingeräumte Widerrufsrecht
besteht nicht für Verträge über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt
sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung
durch den Kunden maßgeblich ist oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

VI. Lieferung und Eigentumsvorbehalt

1.
Die Lieferung der Bestellung erfolgt an die von dem Kunden in der Bestellung
angegebene Lieferadresse. Lieferungen sind nur innerhalb Deutschlands
möglich.

2.
Soweit nichts anderes vereinbart, steht die Wahl des Transportweges und des
Transportmittels Blickdicht zu. Die Lieferung frei Baustelle Lager bedeutet
Anlieferung ohne Abladen und setzt eine befahrbare Anfahrtsstraße für LKW
mit einem Gesamtgewicht bis zu ...?... Tonnen voraus.

3.
Bei Rücknahme von Pfandpaletten durch Blickdicht erfolgt eine Gutschrift des
Pfandes abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Die Rücknahme erfolgt nur,
wenn sich die Pfandpalette in ordnungsgemäßen und gebrauchsfähigen
Zustand befindet.

4.
Abgestimmte Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet worden sind. Fixgeschäfte liegen nur dann vor, wenn die
Einhaltung der Leistungszeit so wesentlich ist, dass das Geschäft für den
Kunden mit Einhaltung der Leistungszeit bestehen oder fallen soll und dies für
Blickdicht bei Abstimmung der Lieferzeiten erkennbar ist.

5.
Der Kunde ist zur Annahme von Teillieferungen verpflichtet.

VII. Eigentumsvorbehalt

1.
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält Blickdicht sich das Eigentum der Ware
bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Blickdicht das Eigentum der Ware
bis zur vollständigen Begleichung aller Forderung aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.

3.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

4.
Der Kunde ist verpflichtet, Blickdicht den Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im
Fall einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
Ware selbst unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den
eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde Blickdicht ebenfalls unverzüglich
anzuzeigen. Das gleiche gilt für einen etwaigen Insolvenzantrag sowie die
Eröffnung eines solchen Verfahrens, gleichgültig, ob der Antrag vom Kunden
oder einem anderen Gläubiger gestellt wurde.

5.
Ein Eigentumserwerb des Unternehmers an der Vorbehaltsware gemäß
§ 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Ware zu einer neuen Sache ist
ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Unternehmer für
Blickdicht. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung nur in Höhe des Wertes
der Vorbehaltsware.

Bei Verarbeitung mit anderen, nicht Blickdicht gehörenden Waren durch den
Unternehmen, steht Blickdicht das Miteigentum an der neuen Sache zu im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen zu verarbeiteten
Ware zur Zeit der Bearbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue
Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als
Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

6.
Die Forderungen des Unternehmers aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware werden bereits mit Vertragsschluss zwischen dem
Unternehmer und Blickdicht an Blickdicht abgetreten und zwar gleich, ob die
Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder
mehrere Abnehmer weiter verkauft wird. Die abgetretene Forderung dient
Blickdicht zur Sicherung nur in Höhe des Wertes, der jeweils verkauften
Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Unternehmer
zusammen mit anderen nicht Blickdicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es
nach Verarbeitung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit anderen Waren Gegenstand
dieses Kaufvertrages oder Teile des Kaufgegenstandes ist.

7.
Der Unternehmer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die
Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf Blickdicht übergeht. Zur
anderen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Unternehmer nicht
berechtigt.

8.
Der Eigentumsvorbehalt von Blickdicht ist in der Weise bedingt, dass mit der
vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Blickdicht
ohne weiteres das Eigentum der Vorbehaltsware auf den Unternehmer
übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Unternehmer zustehen.

Blickdicht ist verpflichtet, die Blickdicht nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehende Sicherung insoweit nach deren Wahl freizugeben, als ihr Wert die
zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass
mit der Ausnahme der Lieferung im echten Kontokorrentverhältnis eine
Freigabe nur für Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst
voll bezahlt sind.

9.
Die Ware ist bis zur vollen Bezahlung zu lagern und als Eigentum von
Blickdicht kenntlich zu machen. Der Unternehmer hat die nach den
vorstehenden Regelungen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die
Versicherung aus einem Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes
der Vorbehaltsware an Blickdicht abgetreten.

VIII. Beanstandungen, Mängelrügen und Haftung

1.
Ist das Rechtsgeschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde
die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und erkennbare
Sachmängel gegenüber Blickdicht unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nicht
erkennbare Sachmängel sind unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich
anzuzeigen.

Ohne eine erforderliche unverzügliche Anzeige von Mängeln gilt die Ware als
genehmigt.

Bei einer Direktlieferung an den Kunden des Unternehmers beträgt eine
angemessene Prüfungs- und Rügefrist gegenüber Blickdicht nach § 377 BGB
von mindestens 7 Tagen. Sie verlängert sich entsprechend je größer der
Prüfungsaufwand ist um vorhandene Mängel festzustellen. Fehlende
Fachkenntnisse des Kunden sind bei der Bemessung der Rügefrist im Falle der
Direktlieferungsfrist verlängernd zu berücksichtigen.

2.
Ist der Kunde Verbraucher, hat er offensichtliche Mängel zur Rechtswahrung
unverzüglich gegenüber Blickdicht anzuzeigen. Rechtsfolgen aus der
Verletzung dieser Anzeigevereinbarung können gegenüber dem Kunden nur in
den Fällen geltend gemacht werden, wenn hierin eine schuldhafte vertragliche
Pflichtverletzung zu sehen ist. Eine Einschränkung des § 476 Abs. 1 BGB
erfolgt hierdurch nicht.

3.
Sämtliche Waren müssen vor deren Einbau geprüft werden. Waren mit
offensichtlichen Mängeln, unvollständiger oder unrichtiger Lieferung dürfen
nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Blickdicht eingebaut
werden.

IX. Mängelrechte

1.
Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu.

2.
Ist die Lieferung im Zeitpunkt des Gefahrüberganges mangelhaft, wird
Blickdicht die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung
vornehmen. Dabei erfolgt die Wahl zwischen diesen Nacherfüllungsalternativen
durch Blickdicht.

3.
Ist nur ein Teil der gelieferten Waren mangelhaft, so kann der Kunde nur ein
Zurückbehaltungsrecht in angemessener Höhe für den mangelhaften Teil der
Ware vom Rechnungsbetrag geltend machen, es sei denn, er weist nach, dass
durch die mangelhafte Lieferung die Gesamtlieferung nach Treu und Glauben
für ihn nicht werthaltig ist.

4.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr ab Ablieferung
der Ware.

Leistet der Unternehmer seinerseits an einen Kunden, hat er dies bei
Auftragserteilung anzugeben, so dass die gesetzlichen Regelungen innerhalb
der Lieferkette bestehen, andernfalls wird vermutet, dass die Lieferung für den
Gewerbebetrieb des Unternehmers selbst erfolgt.

5.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur
die Produktbeschreibung von Blickdicht als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung von Blickdicht stellen daneben keine
vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

X. Haftung

1.
Blickdicht haftet dem Kunden gegenüber auf Schadens- und
Aufwendungsersatz bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben
Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut oder vertrauen darf.

2.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne
von X. 1. dieser AGB ist die Haftung von Blickdicht jedoch auf den Ersatz des
vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

3.
Im Übrigen ist die Haftung von Blickdicht auf Schadens- und
Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte
Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung
o.ä.), ausgeschlossen.

4.
Soweit die Haftung von Blickdicht nach den vorstehenden Regelungen
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende
persönliche Haftung der Mitarbeiter von Blickdicht, die keine leitenden
Angestellten sind.

XI. höhere Gewalt

Ist die Durchführung eines Vertrages durch höhere Gewalt beeinträchtigt,
insbesondere wegen Krieg, kriegsähnlicher Zustände, Naturkatastrophen,
Unfälle, Arbeitskämpfe, behördliche oder politische Willkür, so verlängert sich
im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Blickdicht die zur
Durchführung der Lieferung vorgesehenen Fristen und Termine entsprechend.

Der Kunde verpflichtet sich, soweit erforderlich, mit Blickdicht über die
entsprechende Anpassung des Vertrages hinsichtlich der Vertragsbedingungen
zu verhandeln. Soweit eine Vertragsanpassung infolge höherer Gewalt
wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, steht beiden Parteien das Recht zum
Rücktritt vom Vertrage zu. Darüber hinausgehende gesetzliche
Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

XII. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz findet der Kunde unter der Adresse .....???......
(ist zu regeln).

XIII. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Abbenrode.

XIV. Schlussbestimmungen

1.
Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

2.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichen Sondervermögens ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Abbenrode
(Amtsgericht Wernigerode). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind. Ungeachtet dessen ist
Blickdicht auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen.

3.
Blickdicht nimmt nicht an dem Streitbeilegungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.

4.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlichen Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden Sie es zurück.)


Herr Marian Golub als Inhaber der Firma Blickdicht,
Hüttenberg 1a
38871 Nordharz OT Abbenrode

Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren,


Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren:


Bestellung vom ................
Erhalten am .....................


Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift Verbraucher

Unterschrift Verbraucher
Datum